Gebührenordnung des Instituts für niederdeutsche Sprache e. V.
Das INS e. V. erbringt Dienstleistungen für natürliche und juristische Personen, Stiftungen und Körperschaften sowie Landschaften und Landschaftsverbände auf Basis der nachfolgenden Gebührenordnung (laut Präsidiumsbeschluss vom 20.11.2018):
1. einfache Auskünfte werden nach Zeit abgerechnet, dabei wird von einem
Stundensatz von
25,00 €
je angefangene Stunde ausgegangen.
2. Übersetzungsleistungen aller Art werden ebenfalls nach Zeit abgerechnet. Je nach wissenschaftlich erforderlicher Qualifikation für die Übersetzung (dialektale Besonderheiten, ortstypische Varianten, ggf. erforderliche sprachhistorische Kenntnisse) Stundensatz von
25,00 € bis 70,00 €
3. Vorbereitung und Durchführung von Fortbildungsveranstaltungen in der Erwachsenenbildung je Stunde
52,00 €
im universitären Bereich pro Seminar und Semester
oder im Bachelorbereich
960,00 €
oder im Masterbereich
1.100,00 €
4. Entwicklung und Begleitung pädagogischer Projekte:
im vorschulischen Bereich je Stunde
52,00 €
im Bereich der allgemeinbildenden Schulen je Stunde
70,00 €
berufsspezifische Projekte je Stunde
70,00 €
5. Literaturrecherche bzw. Quellenbelegsuche je Stunde
30,00 €
6. Reisekosten werden nach dem Bundesreisekostengesetz abgerechnet.
7. Auslagen werden ebenfalls nach dem Bundesreisekostengesetz abgerechnet, 0,30 € pro gefahrenen Kilometer, Kopierauslagen für die ersten 50 Kopien 0,50 € pro Seite, je weitere Kopie 0,15 €.