zweisprachige Ortsschilder

Viele Orte in Norddeutschland führen neben ihrem amtlichen hochdeutschen Namen einen zweiten, inoffiziellen Namen – und der ist plattdeutsch. Immer häufiger sind inzwischen zweisprachige Ortsschilder zu finden, die beide Namen führen. Ein konkretes Verfahren, welche Schritte eine Gemeinde unternehmen muss, um zweisprachige Ortstafeln aufzustellen, gibt es momentan lediglich für Niedersachsen.

Die Wahl sowie die Schreibweise eines plattdeutschen Namens müssen begründet und nachvollziebar sein. Entsprechende Vorschläge beurteilen das Institut für niederdeutsche Sprache sowie das Plattdütskbüro der Ostfriesischen Landschaft

Ein Erlass des Niedersächsischen Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr aus dem Jahr 2009 schreibt vor, welche Unterlagen einem Antrag für zweisprachige Ortstafeln beizufügen sind:

  • eine Übersetzung oder Erklärung des Namens
  • eine phonetische Aufzeichnung der heute gängigen ortsüblichen Aussprache
  • historische Quellen und urkundliche Erwähnungen, sofern vorhanden
  • einen mit dem INS oder dem Plattdütskbüro abgestimmten Vorschlag für die Schreibweise auf der Ortstafel.

Detaillierte Informationen sind im Erlass zu finden:

Erlass zweisprachige Ortstafeln Niedersachsen

Beispiele zweisprachiger Ortsschilder

Foto: Cornelia Nath

Foto: Winrich Klymant

Erlass zweisprachige Ortstafeln Niedersachsen.pdf