Gebührenordnung des Instituts für niederdeutsche Sprache e. V.
Das INS e.V. erbringt Dienstleistungen für natürliche und juristische Personen, Stiftungen und Körperschaften, Landschaften und Landschaftsverbände, Agenturen, Verlage und Medienunternehmen. Basis der Rechnungsstellung ist diese Honorarordnung, die bei Bedarf individuell angepasst werden kann:
1. Aufbereitung von Informationen aus den Bereichen Literatur und Sprachwissenschaft werden nach Zeit abgerechnet, der Stundensatz beträgt. 32 €
2. Übersetzungsleistungen (sprachwissenschaftlich basiert, unter Berücksichtigung dialektaler Besonderheiten, ortstypische Varianten, ggf. erforderliche sprachhistorische Kenntnisse). 75 €
3. Erlass zweisprachige Führung des Ortsnamens auf Ortstafeln
Erstellung und Testierung der sprachwissentlich korrekten Schreibweise plattdeutscher Ortsnamen gemäß des Erlasses des Niedersächsischen Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr vom 19.03.2009. 275 €
4. Vorbereitung und Durchführung von Fortbildungsveranstaltungen in Erwachsenenbildung je Stunde 55 €
im universitären Bereich pro Seminar und Semester im Bachelorbereich 980 €
im Masterbereich. 1.200 €
5. Entwicklung und Begleitung pädagogischer Projekte:
m vorschulischen Bereich je Stunde 55 €
im Bereich der allgemeinbildenden Schulen je Stunde 75 €
berufsspezifische Projekte je Stunde 75 €
Literaturrecherche bzw. Quellenbelegsuche je Stunde 40 €
6. Miete des Lesesaals des INS für Veranstaltungen (bis zu 40 Personen / Kinoaufstellung)
200 €
7. Miete incl. Konferenz- und Videotechnik (auch für Hybridveranstaltungen) 275 €
8. Reisekosten werden nach Aufwand abgerechnet.
Gefahrene Kilometer werden mit 0,40 € pro Kilometer abgerechnet