Gebührenordnung des Instituts für niederdeutsche Sprache e. V.

Das INS e. V. erbringt Dienstleistungen für natürliche und juristische Personen, Stiftungen und Körperschaften sowie Landschaften und Landschaftsverbände auf Basis der nachfolgenden Gebührenordnung (laut Präsidiumsbeschluss vom 20.11.2018):

1.       einfache Auskünfte werden nach Zeit abgerechnet, dabei wird von einem 
Stundensatz von 

25,00 €

je angefangene Stunde ausgegangen.

2.       Übersetzungsleistungen aller Art werden ebenfalls nach Zeit abgerechnet. Je nach wissenschaftlich erforderlicher Qualifikation für die Übersetzung (dialektale Besonderheiten, ortstypische Varianten, ggf. erforderliche sprachhistorische Kenntnisse) Stundensatz von 

25,00 € bis 70,00 €

3.       Vorbereitung und Durchführung von Fortbildungsveranstaltungen in der Erwachsenenbildung je Stunde

52,00 €

im universitären Bereich pro Seminar und Semester

oder im Bachelorbereich

960,00 €

oder im Masterbereich

1.100,00 €

4.       Entwicklung und Begleitung pädagogischer Projekte: 

im vorschulischen Bereich je Stunde

 52,00 €

im Bereich der allgemeinbildenden Schulen je Stunde

70,00 €

berufsspezifische Projekte je Stunde

70,00 €

5.       Literaturrecherche bzw. Quellenbelegsuche je Stunde

30,00 €

6.       Reisekosten werden nach dem Bundesreisekostengesetz abgerechnet.

7.       Auslagen werden ebenfalls nach dem Bundesreisekostengesetz abgerechnet, 0,30 € pro gefahrenen Kilometer, Kopierauslagen für die ersten 50 Kopien 0,50 € pro Seite, je weitere Kopie 0,15 €.